Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Diese Bedingungen regeln Lieferungen und Leistungen von KO PLAN an Fachbetriebe und Unternehmen. Für Privatkunden gelten sie sinngemäss, soweit zwingendes Konsumentenrecht nichts anderes vorschreibt.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Offerten, Lieferungen und Leistungen von KO PLAN. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn KO PLAN sie ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Der Widerspruch gegen fremde Einkaufsbedingungen gilt als erklärt.
2. Offerte und Vertragsschluss
Offerten sind freibleibend und gültig während [[GUELTIGKEITSDAUER DER OFFERTE FESTLEGEN, ZUM BEISPIEL 30 TAGE]]. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von KO PLAN zustande. Für Umfang, Ausführung, Masse und Farbe ist ausschliesslich die Auftragsbestätigung massgebend, nicht Abbildungen oder Angaben auf dieser Website.
3. Preise
Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer, Lieferbedingung [[LIEFERBEDINGUNG FESTLEGEN, ZUM BEISPIEL AB WERK ODER FRANKO BAUSTELLE]]. Sonderfarben ausserhalb der sieben RAL-Standardtöne, Sonderausführungen, Aufmass und Montage werden separat ausgewiesen. Ändern sich Rohstoff-, Fracht- oder Wechselkurse zwischen Vertragsschluss und Auslieferung erheblich, kann KO PLAN eine Anpassung verlangen.
4. Zahlungsbedingungen
[[ZAHLUNGSFRIST UND ALLFAELLIGE ANZAHLUNG FESTLEGEN, ZUM BEISPIEL 30 TAGE NETTO, BEI ERSTAUFTRAEGEN 50 PROZENT ANZAHLUNG BEI BESTELLUNG]]
Bei Zahlungsverzug ist ohne Mahnung ein Verzugszins geschuldet. Bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungen kann KO PLAN weitere Lieferungen zurückhalten.
5. Lieferung und Gefahrübergang
Lieferfristen werden in der Auftragsbestätigung genannt und gelten als voraussichtlich. Verzögerungen beim Hersteller, im Transport oder durch höhere Gewalt begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe an den Besteller oder an den von ihm bezeichneten Transporteur über.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KO PLAN. Der Besteller ermächtigt KO PLAN, den Eigentumsvorbehalt am jeweiligen Standort der Ware im Register eintragen zu lassen, und wirkt daran mit.
7. Prüfung, Mängelrüge und Gewährleistung
Der Besteller prüft die Ware unverzüglich nach Erhalt. Offene Mängel und Transportschäden sind innerhalb von [[RUEGEFRIST FESTLEGEN, ZUM BEISPIEL 8 TAGEN]] schriftlich zu melden, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Unterbleibt die Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
Es gilt die Garantie des Herstellers Floros Fine Shading von fünf Jahren auf Mechanik, Gelenkarme, Kassetten, Kunststoffe und Klarsichtmaterial sowie auf die Systeme Floper, Skyline und Formula. Für Motoren gilt die Garantie des jeweiligen Motorenherstellers. Voraussetzung ist die Montage durch geschultes Personal und die jährliche Wartung. Von der Garantie ausgenommen sind normale Abnutzung, Schäden durch Wind, Schnee, Hagel oder unsachgemässe Bedienung sowie eigenmächtige Eingriffe.
8. Haftung
KO PLAN haftet für Schäden, die auf Absicht oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und Ansprüche Dritter wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes bleiben vorbehalten.
9. Montage
Übernimmt KO PLAN die Montage, stellt der Besteller die bauseitigen Voraussetzungen sicher: tragfähiger Untergrund, freier und sicherer Zugang, Strom- und Wasseranschlüsse sowie erforderliche Bewilligungen. Verzögerungen oder Mehraufwand aus fehlenden Voraussetzungen gehen zulasten des Bestellers.
10. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung dieser Website.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist [[GERICHTSSTAND FESTLEGEN, IN DER REGEL DER SITZ VON KO PLAN]].